Normalität in Sicht – welche aktuellen Lockerungen der Corona Regeln sind für ältere Menschen relevant?

 

 

Die systematischen Lockerungen in Kombination mit einem weiterhin disziplinierten Verhalten und dem Einhalten von Regeln, verschaffen uns kleine Hoffnungsmomente auf Normalität.

Die Coronavirus-Epidemie ist zwar nicht vorbei, aber wir sind erfahrener und vorbereiteter, sollten sich die Infektionszahlen erhöhen oder eine weitere Welle kommen. Einige Bestimmungen wurden deshalb gelockert, doch wichtige Verhaltensregeln bestimmen unseren Alltag weiter. Vor allem gilt die AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da wo es eng wird – eine Alltagsmaske tragen. (Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/ein-neuer-alltag/)

Mit den am 6. Mai von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen soll wieder mehr wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben möglich werden. Gefühlt kommen jeden Tag neue Änderungen hinzu, die Einfluss auf unser Leben haben und da fällt es schwer den Überblick zu behalten. Deshalb hier der Versuch die aktuellen Lockerungen der Corona Regeln, welche für ältere Menschen relevant sind zusammen zu fassen:

 

  • Ausgangsbeschränkung: Die Ausgangsbeschränkung wird ab Mittwoch, 6. Mai, in eine „Kontaktbeschränkung“ umgewandelt. Das heißt, man darf seine Wohnung nun auch wieder ohne triftigen Grund verlassen. Die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter.

 

  • Treffen mit Familie: Es ist ab dem 6. Mai erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Ab Freitag, 8. Mai, sind Treffen von Angehörigen zweier Haushalte wieder erlaubt (im privaten wie auch im öffentlichen Raum). Die bestehenden Abstandsregeln müssen weiter eingehalten werden.

 

  • Pflege-/Seniorenheime: Dabei handelt es sich um einen sehr sensiblen Bereich. Viele ältere Menschen in Pflegeheimen mussten über Wochen auf Besuch verzichten. Das ändert sich nun in allen Einrichtungen, in denen es keine aktiven Covid-19-Fälle gibt. Menschen, die in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen leben, dürfen nun mit Wirkung ab dem 9. Mai wieder Besuche einer einzigen „registrierten Kontaktperson“ empfangen, die auch regelmäßig wiederkehren kann (Maskenpflicht).

 

  • Krankenhäuer: Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern aufgehoben. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit. (Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person).

 

  • Handel: Die 800-Quadratmeter-Regel fällt ab Montag, 11. Mai. Das heißt, dann dürfen auch wieder große Kauf- und Möbelhäuser sowie Shopping-Malls vollständig öffnen. Allerdings besteht natürlich weiterhin Maskenpflicht. Zudem ist auch nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen. Hygiene- und Abstandsregeln sind zu beachten.

 

  • Gastronomie: Ab Montag, 18. Mai, darf Außengastronomie, also Biergärten, wieder öffnen (bis 20 Uhr). Eine Woche später (25. Mai) folgen Speiselokale (bis 22 Uhr). Es gibt jeweils strenge Auflagen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht für Gäste beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie beim Toilettengang.

 

  • Hotellerie/Tourismus: Hotels dürfen ab Pfingstsamstag, 30. Mai, wieder aufsperren. Allerdings sind auch hier strikte Hygienekonzepte zu befolgen. So dürfen beispielsweise Einrichtungen wie Saunen oder Schwimmbäder nicht genützt werden.

 

  • Gottesdienste: Unter strengen Auflagen können in Bayern ab 4. Mai wieder Gottesdienste  aller Glaubensrichtungen stattfinden. Zu den Auflagen gehören demnach Hygiene-Konzepte, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Außerdem dürfen die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern.

 

Diese Regeln gelten für Bayern und können in anderen Bundesländern eventuell abweichen.

Weitere Informationen für alle Bundesländer:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

 

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